Renate Jordan

Renate Jordan
SGB III, Paragraph 216b

bietet Firmen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, nach einer Firmenliquidation oder nach der Kündigung des Arbeitnehmers [AN] eine Einstellung bis zu
12 Monaten.
In dieser Zeit gilt der AN nicht als arbeitslos, behält seinen Anspruch auf ALG und wird mit dem Ziel gecoacht, dass er nach einer Qualifikations-
maßnahme wieder im ersten Arbeitsmarkt Fuß fasst.

Ihre Chancen - nutzen wir sie!
"Es sind nicht die Stärksten, die überleben, sondern diejenigen, die sich am schnellsten an einen Wandel anpassen können."

Charles Darwin

Vermittlung

Die Voraussetzung

  • Langjährige Erfahrung auf dem regionalen Arbeitsmarkt
  • Persönlicher Zugang zu potenziellen Arbeitgebern
  • Permanente Beobachtung von aktuellen Trends am Arbeitsmarkt
  • Auswertung von Stellenangeboten
  • Einsatz einer eigenen Personaldatenbank

Die Umsetzung

  • Auswertung von Stellenananzeigen
  • Internetrecherchen
  • Auswahl und Zuweisung erfolgversprechender Stellen
  • Kontaktaufbau zu Arbeitnehmern
  • Coaching vor und bei Einstellungsgesprächen
  • Vermittlung in den verdeckten Arbeitsmarkt

Das Training

  • Motivationstraining
  • Internetrecherche
  • Zusatztrainings und Zusatzqualifizierung
  • Betriebspraktika
  • Fortbildungen
  • Bewerbertraining
  • Initiativbewerbungen
  • Betriebsbesichtigungen
  • Probearbeiten in Betrieben

Das Ziel

  • Vermittlung in einen dauerhaften neuen Arbeitsplatz
  • Übergabe des Arbeitnehmers in eine sichere berufliche Perspektive

......in Sicherheit auf dem Weg in die Zukunft!