
Renate Jordan
Sozialgesetzbuch Drittes Buch Arbeitsförderung
§ 1
Ziele der Arbeitsförderung
(1) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird.
Sie sind insbesondere darauf auszurichten, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen.
Dabei ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.
Die Leistungen sind so einzusetzen, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entsprechen.
Qualifizierung
Der Start
- Ausführliche Profilierung in einem 2-tägigen Seminar durch professionelle Trainer
- Orientierung des Einzelnen hinsichtlich eigener Potenziale und Marktanforderungen
- Planung des weiteren Berufswegs
- Formulierung eigener Ziele
Das Coaching
- Aufbau und Stärkung der Persönlichkeit
- Entwicklung von Selbstinitiative
- Wiedereinstieg in den Lernprozess
- Individuelles Arbeitsmarkt-Coaching
- Professionelles Feedback
Das Training
- Motivationstraining
- Internetrecherche
- Zusatztrainings und Zusatzqualifizierung
- Betriebspraktika
- Fortbildungen
- Bewerbertraining
- Initiativbewerbungen
- Betriebsbesichtungen
- Probearbeiten in Betrieben
Das Ziel
- Die Vermittlungsfähigkeit zu otimieren
......in Sicherheit auf dem Weg in die Zukunft!